Betriebsunterbruch

Im Rahmen einer Geschäfts- und Sachversicherung besteht meist auch eine Deckung für einen entstanden Betriebsunterbuch (BU). Bei kleineren und mittleren Sachschäden validieren wir für Sie den Schaden aufgrund des entstandenen Betriebsunter­bruchs.

Wenn der Betrieb still steht

Ein Betriebsunterbruch ist die Folge aus einem Sachschaden, wenn die operative Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Dabei entsteht ein Vermögens­schaden, der über eine Entschädigung kompensiert werden kann. Die meisten Geschäfts- und Sachver­sicherungen decken einen entstandenen Betriebs­unterbruch.

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