Im Rahmen einer Geschäfts- und Sachversicherung besteht meist auch eine Deckung für einen entstanden Betriebsunterbuch (BU). Bei kleineren und mittleren Sachschäden validieren wir für Sie den Schaden aufgrund des entstandenen Betriebsunterbruchs.
Wenn der Betrieb still steht
Ein Betriebsunterbruch ist die Folge aus einem Sachschaden, wenn die operative Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Dabei entsteht ein Vermögensschaden, der über eine Entschädigung kompensiert werden kann. Die meisten Geschäfts- und Sachversicherungen decken einen entstandenen Betriebsunterbruch.