Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigen bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Arbeitssicherheit im Betrieb bedeutet Sicherheit am Arbeitsplatz.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Wir unterstützen Sie in der Analyse der Gefahrensituationen, der Definition der Massnahmen und deren Umsetzung in der Praxis. Im Fokus steht dabei die Verhinderung von möglichen Personenschäden im Betrieb.
Sicherheit mit System
Damit die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb ganzheitlich geprüft und schlussendlich gesichert werden kann, empfehlen wir die Umsetzung eines betriebsinternen Sicherheitssystems nach den geltenden Vorgaben und Richtlinien der EKAS (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit). Dabei arbeiten wir nach den gesetzlichen Vorgaben des UVG (Unfallversicherungsgesetz) und der damit verbundenen Verordnungen des VUV (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) und der BauAV (Bauarbeiterverordnung).
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