Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Wir unterstützen Sie in der Analyse der Gefahrensituationen, der Definition der Massnahmen und deren Umsetzung in der Praxis. Im Fokus steht dabei die Verhinderung von möglichen Personenschäden im Betrieb.